Bodenordnungsverfahren Schauen – Feldlage (Verf. Nr.: HBS 4.152)
STAND DER INFORMATIONEN: 03.08.2023
Verfahrensart: | Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) |
Verfahrensfläche: | ca. 1.117 ha |
Landkreis: | Harz |
Gemeinde | Stadt Osterwieck |
beteiligte Gemarkungen: | Schauen, Wasserleben, Osterwieck, Lüttgenrode |
Gebietskarte: | Diese Information, können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartner-in abrufen. |
Verfahrensflurstücke: | Diese Information, können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartner-in abrufen. |
Aktuelles: | Ausbau von Wirtschaftswegen, Planinstandsetzungsmaßnahmen |
Verfahrensziele
Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse,
Verbesserung der agrarstrukturellen Infrastruktur,
Entlastung der Ortslage vom landwirtschaftlichen Verkehr,
Lösung von Nutzungskonflikten
Aufwertung der Landschaft durch gestalterische Maßnahmen.
Entwicklung des „Grünen Bandes“
Verfahrensstand
In Vorbereitung | erledigt |
Anordnung | erledigt |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) | erledigt |
Wertermittlung der Grundstücke | erledigt |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | erledigt |
Planwunschtermin | erledigt |
vorläufige Besitzeinweisung | erledigt |
Bodenordnungsplan | erledigt |
Ausführungsanordnung | erledigt |
Nachtrag zum Bodenordnungsplan | erledigt |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | erledigt |
Abgeschlossen durch | geplant |
Schlussfeststellung | geplant |
Ihre Ansprechpartner im Amt
Herr Schulze (Sachgebietsleiter)
Telefon: +49 3941 671-350
Email: danny.schulze(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de
Frau Günther (Sachbearbeiterin)
Telefon: +49 3941 671-315
Email: ulrike.guenther(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender : Erwin Marchlewsky
Anschrift: Stapelburger Str. 1, 38835 Osterwieck OT Schauen
Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft.